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Winter AG
Erklärung gemäß § 161 AktG |
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Der Vorstand und der Aufsichtsrat der Winter AG erklären,
dass den Empfehlungen der Regierungskommission "Deutscher Corporate
Governance Kodex" seit der letzten Entsprechenserklärung vom
6. Februar 2006 in der Kodexfassung vom 2. Juni 2005 und seit dem 12.
Juni 2006 in der dann geltenden Fassung mit folgenden Ausnahmen entsprochen
wurde und künftig wird:
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- Die nach Gesetz bei einer Hauptversammlung auszulegenden Berichte und Unterlagen wurden bei der Hauptversammlung im vergangenen Jahr nicht vollständig auf der Internetseite veröffentlicht (Ziff. 2.3.1 des "Corporate Governance Kodexes"). - Die Gesellschaft hat entgegen der Anregung von Ziffer 2.3.4 des "Corporate Governance Kodexes" die Verfolgung der Hauptversammlung per Internet nicht ermöglicht.
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Der im Anhang beigefügte Vergütungsbericht ist Bestandteil dieser Erklärung (Ziff. 4.2.5, 5.4.7 und 7.1.3 "Corporate Governance Kodexes")
Offenlegung nach Ziffer 4.2.5 des "Corporate Governance Kodexes":
Der Jahreszielbonus wird am Ende eines jeden Geschäftsjahres in voller Höhe bzw. anteilig bei Erfüllung der im genehmigten Budget (Jahresplan) definierten Zielsetzungen ausbezahlt: - 1/3 des Jahreszielbonus, sofern die Gesellschaft im Geschäftsjahr das budgetierte und genehmigte EBIT erreicht.
Herr Williner erhielt im Geschäftsjahr 2006 eine jährliche Gesamtvergütung (brutto) von EUR 25.000,00, davon EUR 20.000,00 als fixe und EUR 5.000,00 als variable Vergütung.
Weitere Bezüge und Nebenleistungen erhielten die Vorstände im Geschäftsjahr 2006 von der Winter AG nicht. Offenlegung nach Ziffer 5.4.7 des "Corporate Governance Kodexes":
Offenlegung nach Ziffer 7.1.3 des "Corporate Governance Kodexes":
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